
26.02.2026 / Der Bundestag hat am 26. Februar das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Künftig gilt: Unternehmen, die öffentliche Aufträge vom Bund erhalten, müssen ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen und tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten. Damit setzen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um, - ein Versprechen für das wir als SPD lange gekämpft haben.
Für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Tarifverträge sorgen für faire Löhne und sichere Arbeitsbedingungen mit klaren Regeln im Betrieb.
Mit dem neuen Gesetz setzen wir ein klares Zeichen. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss tarifliche Standards einhalten. Das betrifft ordentliche Löhne, Arbeitszeiten, Zeit-Zuschläge, genauso wie Urlaubsregelungen.
Das Bundestariftreuegesetz ist ein klares politisches Signal an die Beschäftigten in unserem Land für eine starke Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und letztlich gute Arbeitsbedingungen.
Genau dafür steht und kämpft die SPD!


